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Flüssigkeiten

Flüssigkeiten im Handgepäck

7.03.2019

Das Verbot für Flüssigkeiten für das Handgepäck besagt, dass bei Flugreisen nur Flüssigkeiten im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, die nicht mehr als 100 ml fassen. Alle Flüssigkeitsbehältnisse müssen zudem in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter verpackt werden. Die Beutel gibt es unter anderem am Flughafen - jeweils kurz vor den Sicherheitskontrollen - zu kaufen. Diese Bestimmung gilt sowohl für alle Auslands- wie auch Inlandsflüge. Pro Reisegast darf nur ein Plastikbeutel mit Flüssigkeiten mitgeführt werden.

Dieser muss bei der Kontrolle durch das Sicherheitspersonal gesondert vorgezeigt werden.

Eine Ausnahme dieser "100 ml - Regel" gibt es für Waren, die im Duty-free-Shop hinter der Sicherheitskontrolle eingekauft werden. Darüber hinaus sind auch Medikamente oder Babynahrung von der Regelung ausgeschlossen. Diese dürfen außerhalb der Plastikbeutel mitgeführt werden.

Langfristig zeichnet sich die Tendenz ab, dass das Verbot für Flüssigkeiten gekippt werden wird. Die Regelung wird durch die EU Kommission geprüft, allerdings kann man davon ausgehen, dass eine Abschaffung der Regelung nur mit einer neuen Art von Sicherheitskontrollen möglich sein wird.

 

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