Das Recht, doch "Nein" zu sagen ...
Nicht immer gefällt der Artikel, der im Online-Shop so verlockend aussah. Oder die Dienstleistung hält nicht, was sie versprochen hat. Unter bestimmten Umständen steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Sie können bequem die Ware zurücksenden und erhalten Ihr Geld erstattet.
Wer mit wem
Das Widerrufsrecht steht Verbrauchern nach § 312 g Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Fernabsatzverträgen zu. Die gesetzliche Regelung bezieht sich nur auf Verträge, die Unternehmer mit Verbrauchern schließen. Verkaufen Sie als Privatperson zum Beispiel ein Kinderfahrrad über eine Plattform, brauchen Sie Ihrem Käufer kein Widerrufsrecht einzuräumen.
Tipp für Unternehmer!
Bei sogenannten B2B-Verträgen (Business to Business) haben Ihre Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht. Verkaufen Sie also nur an andere Gewerbetreibende, brauchen Sie Ihre Kunden entsprechend auch nicht über ein Widerrufsrecht zu informieren. Aber Achtung! Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an die Kenntlichmachung eines reinen B2B-Shops. Sie müssen Verbrauchern deutlich klarmachen, dass diese dort nichts kaufen können und dürfen.
Einkauf über Funk und Kabel
Ein Widerrufsrecht nach § 312 g Absatz 1 BGB steht Verbrauchern zudem nur zu, wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Zu diesen Fernkommunikationsmitteln zählen E-Mail, Telefon, Telefax, aber auch Briefe und Kataloge.
Gut zu wissen
Als Verbraucher dürfen Sie sich allerdings nicht blind darauf verlassen, dass Ihnen bei allen Verträgen, die Sie über E-Mail, Internet und Co. abschließen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht. Das Gesetz kennt einige Ausnahmen, bei denen Sie auf der bestellten Ware sitzen bleiben. Hier erfahren Sie mehr zu den Ausnahmen.