Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Internetsicherheit

Wettbewerbsrecht

16.05.2019

Die Konkurrenz schläft nicht

Der Betreiber eines Online-Shops hat unzählige Pflichten zu erfüllen und Vorgaben zu gewähren. Vom Widerrufsrecht über die Informationspflichten und den Datenschutz - der Katalog der möglichen Stolperfallen ist groß.

Kundenärger

Erfüllt ein Unternehmer seine Verpflichtungen nicht sorgfältig, so kann das zum Ärger mit dem Kunden führen. Streitigkeiten über Verträge und Lieferungen sind vorprogrammiert. Letztlich leidet vor allem das Ansehen eines Shops. Denn wer würde noch einmal dort bestellen, wo es im Vorfeld Ärger und Diskussionen gab. Viele Pflichtverstöße geben allerdings den Verbrauchern kein Instrument an die Hand, den Vertrag einfach zu lösen oder andere Ansprüche zu stellen. Die Gefahr lauert neben dem Ansehensverlust allerdings bei der Konkurrenz.

Abmahnung droht!

Viele Verstöße gegen Informationspflichten, das Widerrufsrecht, die Preisgestaltung und seriöse Werbung kann Mitwettbewerber auf den Plan rufen. Die Irreführung des Kunden, Intransparenz und Nachahmung bekannter Produkte stellt einen Verstoß gegen des Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dar. Ärger bekommen Sie dann zwar nicht direkt mit Ihren Kunden, ein Mitwettbewerber kann Sie jedoch abmahnen.

Dabei wird der Shop-Betreiber meist von einer beauftragen Anwaltskanzlei angemahnt, die wettbewerbswidrige Handlung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Und kostenlos ist die ganze Aktion auch nicht. Neben Ersatz der Anwaltskosten kann auch ein Schadensersatz verlangt werden.

Tipp für Unternehmer

Erhalte Sie eine Abmahnung, sollten Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnen. Denken Sie daran, dass Sie damit für viele Jahre garantieren, die abgemahnte Handlung zu unterlassen. Verstoßen Sie gegen die Erklärung, droht eine meist saftige Vertragsstrafe. Auf die leichte Schulter sollten Sie das Schreiben aber auch nicht nehmen. Überprüfen Sie die Abmahnung stets genau. Im Zweifel sollten Sie sich fachkundige Hilfe holen.

Genau beobachtet

Nicht nur andere Wettbewerber können Sie ins Visier nehmen. Auch die Verbraucherverbände haben das Recht, wettbewerbswidriges Verhalten abzumahnen und gegebenenfalls vor Gericht zu bringen. Ein verärgerter Kunde als Verbraucher kann Sie hingegen nicht wegen eines Wettbewerbsverstoßes belangen.

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Produktauswahl Online-Shopping

Online-Shopping

Artikel finden

16.05.2019

Geben Sie acht bei der Produktauswahl in Online-Shops, auch hier kann es schwarze Schafe unter den Anbietern geben. Informieren Sie sich hier.

ARB

Online-Shopping

Allgemeine Geschäftsbedingungen

16.05.2019

Neben Informationspflichten und der Widerrufsbelehrung finden Sie in Online-Shops meist zusätzlich umfangreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Damit diese Vertragsbestandteil werden, muss einiges beachtet werden.

Sicher bezahlen im Internet

Online-Shopping

Sicher bezahlen

16.05.2019

Informieren Sie sich hier über das sichere Bezahlen im Internet und die verschiedenen Arten der Rechnungsstellung.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei