... ein Balanceakt zwischen Information und Privatssphäre
Tausende verunsicherte Verbraucher in ganz Deutschland sahen dem Start des Online Panorama-Dienstes Google Street View mit gemischten Gefühlen entgegen. Was tatsächlich auf den dreidimensionalen Online-Stadtplänen zu sehen ist, welche Folgen sich dadurch für den einzelnen Bürger ergeben und wie sich unerwünschte "Schnappschüsse" auch nach Ablauf der offiziellen Einspruchsfrist am 15. Oktober 2010 entfernen lassen, erfahren Sie hier.
Was ist bei Google Street View zu sehen?
Laut Aussage des Google-Konzerns kommen bei Google Street View lediglich stationäre Bilder zum Einsatz, die in der Regel bereits mehrere Monate alt sind. Hierfür waren schon vor einiger Zeit zahlreiche speziell ausgerüstete Kamerawagen in vielen deutschen Städten unterwegs und haben von ihren Rundfahrten vermutlich eine weitgehend flächendeckende Bild-Ausbeute mitgebracht.
Wie verhindere ich, dass eine Aufnahme veröffentlicht wird?
Aufgrund des breiten Widerstands in der deutschen Bevölkerung hatte sich Google vor dem Deutschland-Start von Google Street View dazu verpflichtet, noch vor Veröffentlichung des Bildmaterials jegliche Gesichter von zufällig aufgenommenen Passanten sowie Autokennzeichen automatisch unkenntlich zu machen.
Darüber hinaus bestand für die Betroffenen die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Bildern Ihrer Gebäude/Grundstücke zu widersprechen.
Für die Bewohner der bereits "abfotografierten" deutschen Großstädte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal endete die von Google eingeräumte Einspruchsfrist schon am 15. Oktober 2010.
Was kann ich tun, wenn die offizielle Einspruchsfrist abgelaufen ist?
Wer bis zum Ablauf der von Google festgelegten Frist noch keinen Einspruch eingelegt hat, der hat trotzdem keinen Grund zur Panik. Laut Google ist derzeit nicht geplant, über die bestehenden 20 größten deutschen Städte hinaus zusätzliche neue Bilder in Street View darzustellen. Für Bewohner der derzeit noch nicht "abfotografierten" Städte ist im Moment daher kein Handlungsbedarf gegeben.
Für die Bewohner der oben genannten bereits veröffentlichten Städte gilt:
Wer nicht möchte, dass seine eigenen vier Wände in das dreidimensionale Kartenmaterial von Google Street View aufgenommen werden, kann einen "Antrag auf Unkenntlichmachung" von Häusern und Wohnungen stellen. Weitere Informationen hierzu sowie eine entsprechende "Anleitung" finden Sie hier.
Was kann ich tun, wenn es Probleme gibt?
Klappt die Verschleierung von Bildern einmal nicht reibungslos, sollten Sie sich nicht gleich entmutigen lassen. Zwar fehlt in Deutschland bisher noch eine einheitlich geregelte, verbindliche Rechtsgrundlage für den Umgang, die Speicherung und die Weitergabe persönlicher und personenbezogener Daten auf Bildern im Internet. Doch wenn es dabei um die erhebliche Verletzung eines Persönlichkeitsrechts (wie etwa dem ,Recht am eigenen Bildnis') geht, haben Sie gute Chancen, zumindest auf dem Rechtsweg zu Ihrem guten Recht zu kommen.