Abmahnung erhalten! Und nun?
Völlig unverhofft erhalten Sie einen Brief von einem Anwalt. Sie sollen nicht nur eine Unterlassungserklärung abgeben, sondern auch einen ordentlichen Betrag an Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen. Jetzt heißt es erst einmal, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist, dieses Schreiben durchaus ernst zu nehmen. Ignorieren Sie die Abmahnung einfach, kann auch schnell eine Klageschrift in Ihrem Briefkasten landen. Und die zieht meist weitere finanzielle Folgen nach sich.
Falscher Vorwurf
Wenn die IP-Adresse eines Computers übermittelt wird, von dem aus beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, kann es durchaus mal zu Zahlendrehern kommen, so dass eine ganz andere Person ermittelt wird.
Vielleicht waren Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes auch gar nicht zu Hause? Waren Sie beispielsweise im Krankenhaus oder im Urlaub, können Sie versuchen, die Ansprüche zurückzuweisen. Allerdings müssen Sie dies auch beweisen können. Sie sollten ein entsprechendes Schreiben, am besten nebst Belegen, an die Anwaltskanzlei senden.
Ertappt?
Oft stimmt der Vorwurf, der in der Abmahnung behauptet wird, tatsächlich.
Als erstes sollte der illegale Inhalt sofort vom Netz genommen werden.
Als nächstes muss geklärt werden, ob oder mit welchen Änderungen (modifizierte Unterlassungserklärung) die Unterlassungserklärung abgegeben werden soll und ob die Kosten, gegebenenfalls reduziert, bezahlt werden. Hier ist oft eine rechtliche Beratung wichtig.
Denn bei Abgabe der Unterlassungserklärung wie gefordert bestätigen Sie, diese Rechte entsprechend verletzt zu haben. Das wäre ein Schuldeingeständnis. Außerdem verpflichten Sie sich bei neuem Verstoß unmittelbar zu weiterer Zahlung.
Deswegen muss auch die Entscheidung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, gut überdacht sein.
Modifizierte Unterlassungserklärung
Auch wenn Sie sich entscheiden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, muss es noch lange nicht genau die sein, die die Abmahnkanzlei mitgeschickt hat – und das wäre in den meisten Fällen auch nicht ratsam. Es reicht auch eine andere Unterlassungserklärung, die den gleichen Zweck erfüllt. Dieser ist: Sie als Übeltäter sollen von Wiederholung abgeschreckt werden.
Wichtig ist, wenn es um das Hochladen des geschützten Werkes in ein Peer-to-Peer Netzwerk oder Tauschbörsen geht, dass jeder weitere Download von anderen Personen eine neue Verletzung ist, nicht nur das einmalige Hochladen oder Einstellen. Dies muss in der modifizierten Unterlassungserklärung klargestellt werden. Sonst kann hier weiter von Ihnen kassiert werden!
Aus Fristgründen sollten Sie die Unterlassungserklärung dann vorab per Fax oder E-Mail, und danach mit Zugangsnachweis, also beispielsweise Einschreiben mit Rückschein, versenden.
Wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, droht ein Gerichtsverfahren.
Kosten
Die Abmahnungen werden in den meisten Fällen von Rechtsanwaltskanzleien verschickt, die dafür auch sofort einen erheblichen Geldbetrag von Ihnen verlangen. Darüber hinaus können Kosten in der vorformulierten Unterlassungserklärung stehen, falls Sie gegen diese Erklärung verstoßen. Auch zusätzlicher Schadensersatz kann fällig werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Merkblatt Musikkopien- Gefahren beim Download.
Rechtsschutz für das Vorgehen gegen Abmahnungen?
In vielen Rechtsschutztarifen ist das Vorgehen gegen Abmahnungen, die auf einem Urheberrechtsverstoß basieren, nicht versichert.
Tipp:
Sie sind ERGO Kunde mit D.A.S. Rechtsschutzversicherung? Dann rufen Sie den D.A.S. Leistungsservice unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 327 327 1 an. Er prüft gern Ihren Versicherungsumfang.
Im Leistungs-Plus für den privaten Bereich haben Sie zum Beispiel den Rechtsschutz für Urheberrechte im Internet (bei private Nutzung) mitversichert. Die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall beträgt 10.000 Euro.
Und auch wenn Sie das Vorgehen gegen die Abmahnung nicht versichert haben sollten, kann Ihnen der D.A.S. Leistungsservice auf Wunsch einen spezialisierten Rechtsanwalt empfehlen.