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Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Ausschlussfristen und Klauseln im Arbeitsvertrag

16.03.2019

Wenn es einmal zwischen Ihren Interessen und denen Ihres Chefs knirscht, regulieren meist die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag das Nötige. Allerdings nicht zeitlich unbegrenzt. Sie müssen auf Fristen achten!

Was sind Ausschlussfristen?

Finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag Begriffe wie Ausschlussklausel, Verfallsklausel, Verfallsfrist oder Verwirkungsklausel meinen diese alle nur eines: Verfolgen Sie Ihre Rechte aus dem Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig, ist Ihr Anspruch unwiederbringlich erloschen.

Die Treppe zum Erfolg

In den meisten Fällen bestehen vertragliche Ausschlussfristen aus zwei Stufen. Diese müssen Sie zur Erhaltung Ihres Anspruches erklimmen.

Erste Stufe

Sie sind verpflichtet, Ihre Rechte innerhalb eines im Vertrag bestimmten Zeitraumes schriftlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber anzumelden.

Zweite Stufe

Ihr Chef reagiert nicht auf Ihr Schreiben? Oder hat er Ihr Verlangen abgelehnt? Innerhalb einer weiteren im Vertrag bestimmten Frist müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen, also das Arbeitsgericht um Hilfe bitten.

Unwirksame Ausschlussfristen

Nicht alles darf durch Ausschlussfristen geregelt werden. Diese können auch unwirksam sein, wenn sie

  • zu kurz sind
  • unter missverständlicher Überschrift verborgen werden
  • der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt wird
  • nicht die Folge benennen.

Wo Sie Ausschlussfristen finden

Informieren Sie sich rechtzeitig! Wirksame Ausschlussfristen können außer in Ihrem Arbeitsvertrag auch enthalten sein

  • im für Sie gültigen Tarifvertrag
  • in einer Betriebsvereinbarung.

Tipp

Ihr Chef muss Ihnen den gültigen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen zugänglich machen. Vernachlässigt er diese Pflicht, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat.

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